Ab 15.Oktober 2023 darf loser Glitter aus Plastik nicht mehr verkauft werden. Gleiches gilt für Kosmetika, die Mikroperlen aus Plastik enthalten. Für weitere Kosmetikprodukte sind – je nach Komplexität der Formulierung – Übergangsfristen von 4 bis 12 Jahren vorgesehen.
Die größte Quelle für die Freisetzung von zugesetztem Mikroplastik ist laut EU-Kommission das Granulat auf Kunstrasenplätzen und anderen Sportanlagen. Im diesem Bereich soll das Mikroplastik-Verbot nach acht Jahren in Kraft treten.