Gemäß der sog. 4. CMR-Omnibus-Regulierung zur Anpassung der stofflichen Anhänge der Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009 dürfen Kosmetikprodukte, die einen der folgenden Stoffe enthalten, ab dem 1. März 2022 nicht mehr verkauft werden:

– Duftstoff Lilial (INCI-Name Butylphenyl Methylpropronal)
– Antischuppenmittel bzw. Konservierungsstoff Zink-Pyrithion

Produkte, die diese Inhaltstoffe enthalten, sind aus dem Sortiment zu nehmen!

Fragen Sie ihren Lieferanten, ob die Produkte zurück genommen werden!