Der Vollzug der NiSV obliegt den Bundesländern. Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz unterstützen dabei in Fragen der Auslegung der NiSV. Konkrete Vollzugsfragen sind an die zuständigen Vollzugsbehörden beziehungsweise an die zuständigen obersten Landesbehörden zu richten.
Vollzug der NiSV
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