Nur sichere Kosmetikprodukte dürfen auf den Markt gebracht werden. Um ein hohes Niveau des Gesundheitsschutzes bei kosmetischen Mitteln zu gewährleisten, legt die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechende Vorschriften fest. Diese Regelungen werden fortlaufend an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst.
Heilmittelwerbegesetz
HWG.pdf (gesetze-im-internet.de)
Gefahrenstoffverordnung
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefahrstoffe/Arbeiten-mit-Gefahrstoffen/Gefahrstoffverordnung/Gefahrstoffverordnung_node.html
NISV, Nichtionisierte Strahlenschutzverordnung
Jede Kosmetikerin, die mit einem NisV-pflichtigen Gerät arbeitet, muss ab dem 01.01.2021 ein Gerätebuch führen. Ebenfalls muss ein Nachweis der Kosmetikerin erbracht werden.
https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/6974275063125
Branchenstandards der BGW, dazugehörig die PSA (persönliche Schutzausrüstung) aufgrund Corona
Webseite: www.bgw-online.de
Aktueller SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk sowie für Beauty- und Wellnessbetriebe
Arbeitsstättenverordnung
https://www.lgl.bayern.de/downloads/aus_fort_weiterbildung/doc/fasi_vortrag_arbstaettv.pdf
DGUV V3 Prüfung
https://flex-sec.de/dguv-pruefung-muenchen/
BetrSichV.pdf (gesetze-im-internet.de)
Arbeitsschutzgesetz
https://www.stmas.bayern.de/arbeitsschutz/
Biostoffverordnung
https://www.umweltpakt.bayern.de/chemikalien/recht/bund/252/biostoffv-biostoffverordnung
Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV)
a-232-emf-verordnung
Branchenstandards der BGW incl. PSA
https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/corona-navigationsebene/coronavirus/schutzausruestung-in-der-coronavirus-pandemie-43740
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html
Vorsteuer
Alle Eingangsrechnungen von Ihren Wareneinkäufen sowie aller Anschaffungen, wie Geräte (Abschreibung) und geringwertige Wirtschaftsgüter enthalten Vorsteuer. Umsatzsteuer minus Vorsteuer ist Ihre Zahllast an das Finanzamt.
Umsatzsteuer
Die Summe aller Dienstleistungsumsätze und Produktverkaufsumsätze enthalten die jeweilige Umsatzsteuer.
Für die Umsatzsteuer gelten folgende Grenzen:
– Die UST wird jährlich abgerechnet.
– Allerdings wird bei einem Umsatz zwischen 1.000 € bis 7.500 € eine vierteljährliche Voranmeldung Pflicht.
– Ab 7500,00€ muss die Voranmeldung monatlich abgegeben werden.
– Diese „Abschläge“ monatlich oder vierteljährlich verrechnet.
– Fälligkeit ist immer bis zum 10. des Folgemonats. Außer man beantragt bei dem zuständigem Finanzamt eine Dauerfristverlängerung.
Einkommenssteuer
Selbständige unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Das Unternehmen erwirtschaftet im günstigsten Fall einen Gewinn, der nach Abzug der Steuerfreibeträge 1x jährlich abgerechnet wird. Ab 2022 zahlen Unternehmer nur Einkommenssteuer, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 9.984 €/19.968€ (Ledig/zusammen-Veranlagung) überschreitet.
Auch die Einkommensteuer kann anteilig monatlich oder vierteljährlich vorausbezahlt werden.
Gewerbesteuer
Ist eine Gemeindesteuer die jeder Gewerbetreibende zu entrichten hat. Zu beachten ist jedoch, dass sich diese Steuer nicht nur nach dem Gewinn errechnen lässt. Ab einem Freibetrag von 24.500 € ist hier eine Steuer fällig.
Bei Unternehmen mit Angestellten fallen noch folgende Steuer an: Diese werden von Ihrem Steuerberater berechnet.
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Ggfls. Kirchensteuer
- Sozialabgaben
- Krankenkasse
- Pflegeversicherung
- Deutsche Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Gesetzl. Unfallversicherung
Sie müssen sich entweder bei der IHK oder Handwerkskammer anmelden. Dies hängt davon ab wieviel Prozent Ihres Umsatzes mit Dienstleistung erwirtschaftet wird. Der Beitrag ist Umsatzabhängig.
Berufsgenossenschaft
Sollten Sie Angestellte haben, müssen Sie diese bei der Berufsgenossenschaft anmelden (auch bei Aushilfen).
Datenschutzverordnung
Einverständniserklärung unterschreiben lassen.
https://www.stmi.bayern.de/sus/datensicherheit/datenschutz/oeffentlichestellen/index.php#:~:text=Mai%202018%20ist%20die%20von%20der%20Europ%C3%A4ischen%20Union,Bayern.%20Als%20europ%C3%A4ische%20Verordnung%20gilt%20die%20Datenschutz-Grundverordnung%20unmittelbar
Transparentregister
https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/inneresicherheit/2020_03_26_merkblatt_transparenzregister.pdf
Jedes Kosmetikinstitut sollte eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Kosten eines Behandlungsfehlers oder eines Sachschadens sind somit je nach Deckungshöhe, abgedeckt.
Wichtig hierbei, Ihr Angebot voll umfänglich anzugeben und auch immer wieder zu erneuern/überarbeiten.
Wichtig! Neuanschaffungen müssen aktualisiert und der Versicherungspolice dementsprechend angepasst werden.
Sach- und Inhaltsversicherung
Diese Versicherung empfehlen wir gleich mit der Unterzeichnung Ihres Mietvertrages für Ihr Geschäft. Die Inhaltsversicherung sichert Ihre geschäftliche Einrichtung wie Waren. Kosmetische Geräte, gesamte Einrichtung je nach Abschluss: vor Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Einbruch, Sturm und Hagel. Auch diese bitte in Abständen überarbeiten. Mit der Zeit wächst sicher die zu versichernde Summe!
Rechtsschutzversicherung
Einen optimalen Schutz rundet die Rechtsschutzversicherung ab. Sollten es zu einem Streitfall kommen, können Sie sich rechtliche Unterstützung durch diese Versicherung bei einem Rechtsanwalt einholen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Wichtigkeit einer BU ist nicht zu unterschätzen. Diese sichert eine Berufsunfähigkeit ab. Sie kann separat abgeschlossen werden oder in Verbindung mit einer Lebens – oder Rentenversicherung.
Rentenversicherung
Darauf sollten gerade Selbständige achten. Eine Rentenversicherung ist keine Pflicht. Eine nicht vorhandene oder spärlich vorhanden Altersvorsorge wird später zu Versorgungslücken führen.
Man kann sich freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Vorsorge treffen.
Krankenversicherung
Wie bei der Rentenversicherung kann man sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
Achtung: der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen, wird aber im Ruhestand günstiger. Die festen Beiträge der privaten Versicherung sind vorerst niedriger, mit zunehmendem Alter steigen diese jedoch. Die hohe monatliche Belastung ist bis zum Ableben zu bezahlen.
Gewinnorientierte Kalkulation
Nur für Mitglieder im Mitgliederbereich
Es gibt keine grundsätzliche Pflicht , elektronische Kassen einzusetzen. Nach wie vor sind offene Ladenkassen erlaubt, allerdings nur, wenn sie von Beginn an mit der offenen Ladenkasse arbeiten. Betriebe, die bereits ein Kassensystem nutzen sind von der Registrierkassenpflicht betroffen.
Wer ein Kassensystem nutzt, muss darauf achten, dass die Kasse TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) fähig ist. Das Gesetz ist am 01. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Übergangsfrist geht noch bis 31.12.2022. Danach müssen alle Kassen soweit nachgerüstet oder erneuert sein.
Wer eine offenen Ladenkasse führt, muss die Vorgaben der Kassenführung beachten, wie z.B. Belege ausstellen und Durchschläge lückenlos aufbewahren, Tagesberichte führen, Kassenbuch führen. (kein Anspruch auf Vollständigkeit)