• Diese Grenze zu ziehen ist tatsächlich nicht einfach.
    Grundsätzlich gilt: Kosmetik darf genau genommen nur epidermal arbeiten, keine Krankheiten diagnostizieren, Krankheitsbilder behandeln oder heilen. Somit ist allerdings das Wissen von Bedeutung zu erkennen, wann ein Hautbild unter diese Voraussetzungen fällt und damit in den Tätigkeitsbereich der Ärzte! Kosmetiker dürfen sich zudem lediglich Behandlungsmethoden bedienen, die unter die Rubrik: „nicht-Invasiv“ fallen. Dennoch sieht die Ausbildungsverordnung nach §4 Abs. 5, neben manuellen Methoden, ausdrücklich das Bedienen von Apparaten und Instrumenten vor. Durch die Apparatetechnologie besteht somit die Möglichkeit, den Hautwiderstand zu senken und die Wirkstoffe in tiefere Haut- und Zellschichten einzubringen.

Die klassische Kosmetik dient der Körperpflege, der Gesundheitsprävention und der Verschönerung. Die medizinisch orientierte Kosmetik beschäftigt sich zusätzlich mit der Verbesserung problematischer Haut. Hierbei werden eben Technologien eingesetzt wie z.B. Mikrodermabrasion, Fruchtsäure-Peeling, Radiofrequenz, Ultraschall, Laser uvm.

Es ist also auch kosmetisch möglich, Narben zu lindern, Pigmentflecken zu verblenden, unreine Haut zu klären, energielose Haut zu stärken und glätten, den gesamten Hautzustand zu verbessern. Die Haut wird klarer, feinporiger und frischer, das Selbstbewusstsein der Frauen, Männern und Teenager wird positiv beeinflusst und das Lebensgefühl somit um ein vielfaches verbessert!

Folgende Gesetze sind für die tägliche Arbeit u.a. von Bedeutung:

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