Aktuelle Prüfungen des Gesundheitsamtes in Kosmetikstudios: Wichtige Informationen für Betreiber
In jüngster Zeit intensivieren die Gesundheitsämter ihre Kontrollen in Kosmetikstudios, um die Einhaltung der Hygienevorschriften sicherzustellen. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Kundinnen und Kunden sowie des Personals vor übertragbaren Krankheiten.
Die Stadt München hat eine tolle Übersicht zusammengestellt und man kann hier alles auf einem Blick gut ersehen:
klicke hier: Stadt München Hygiene-Überwachung Gesundheitsamt- und Körperpflege
1. Infektionsschutzgesetz (IfSG) als rechtliche Grundlage
Das Infektionsschutzgesetz bildet die Basis für alle Hygienemaßnahmen in Deutschland. Es hat zum Ziel, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
2. Einhaltung der Hygieneverordnungen der Bundesländer
Neben dem IfSG müssen Kosmetikstudios die spezifischen Hygieneverordnungen ihres Bundeslandes beachten. In Bayern regelt die Hygiene-Verordnung die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten. Diese Verordnung legt fest, dass Tätigkeiten, die eine Verletzung der Haut beinhalten, mit sterilen Instrumenten durchgeführt werden müssen und sowohl Hände als auch zu behandelnde Hautpartien vor dem Eingriff zu desinfizieren sind.
3. Bedeutung eines Hygieneplans
Obwohl es für Kosmetikstudios keinen bundesweit einheitlichen Rahmenhygieneplan gibt, sind Betreiber verpflichtet, einen individuellen Hygieneplan für ihren Betrieb zu erstellen. Dieser Plan sollte alle relevanten Hygienemaßnahmen detailliert beschreiben und regelmäßig aktualisiert werden.
Eine Vorlage für einen solchen Hygieneplan bietet der Verbund für Angewandte Hygiene e.V. (VAH) an:
Unser Fazit
Die strikte Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften ist essenziell für den sicheren Betrieb eines Kosmetikstudios. Regelmäßige Schulungen des Personals und die konsequente Umsetzung eines individuellen Hygieneplans tragen maßgeblich dazu bei, die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.