Rückforderungen von Coronahilfen – Was Unternehmer*innen jetzt wissen müssen
In unseren beiden neuesten Podcast-Folgen spricht Vorstandsmitglied Eva Maria Ratzisberger mit dem Augsburger Rechtsanwalt Bernhard Hannemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, über das hochaktuelle und belastende Thema: Coronahilfen und deren Rückforderung. Viele Unternehmer*innen – insbesondere Soloselbständige aus der Kosmetik- und Beautybranche – stehen plötzlich vor dem Problem, bereits bewilligte und ausgezahlte Corona-Hilfen zurückzahlen zu müssen. Doch welche Rechte haben sie? Was können Betroffene tun, wenn Rückforderungen kommen?
Rückforderungen von Corona-Hilfen: Ein komplexes Thema
Mit dem Ende der Pandemie begann für viele Unternehmer*innen eine neue Herausforderung: Rückforderungen durch staatliche Stellen. Besonders betroffen sind dabei Soforthilfen und Überbrückungshilfen, die während der Corona-Krise ausgezahlt wurden. Bernhard Hannemann erläutert, dass sich viele Unternehmen in einem regelrechten Dschungel aus Bürokratie und unklaren Richtlinien wiederfinden.
Hannemann berichtet, dass viele Rückforderungsbescheide inzwischen auf dem Schreibtisch seiner Kanzlei landen, oft verbunden mit existenziellen Ängsten bei den Betroffenen. Besonders kritisch sind dabei sogenannte Schlussabrechnungen, die häufig hohe Rückzahlungen verlangen. Die Schwierigkeit: In vielen Fällen gibt es keine einfache Möglichkeit, Widerspruch einzulegen – oft bleibt nur der Gang vor das Verwaltungsgericht.
Was können Unternehmer*innen tun?
Hannemann rät dringend dazu, Rückforderungsbescheide genau zu lesen und vor allem die Fristen zu beachten. Bei Soforthilfen besteht oft eine Monatsfrist, um Klage einzureichen. Wird diese versäumt, ist der Bescheid rechtskräftig und die Rückzahlungspflicht unumstößlich. Der Anwalt empfiehlt, sich frühzeitig Hilfe zu suchen – entweder bei einem Anwalt oder Steuerberater. Auch der Kontakt zum eigenen Branchenverband kann hilfreich sein, da hier oft Erfahrungen ausgetauscht und Informationen geteilt werden können.
Hannemann weist darauf hin, dass bei vielen Rückforderungsbescheiden die Rechtslage unsicher ist. In einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen haben Gerichte bereits zugunsten der Unternehmer*innen entschieden. In Bayern stehen viele Verfahren jedoch noch aus. Wer gegen einen Bescheid klagt, hat oft die Chance, dass das Verfahren ausgesetzt wird, bis höhere Gerichte abschließende Entscheidungen treffen. Das verschafft wertvolle Zeit.
Fazit: Handeln statt Abwarten
Wenn Unternehmer*innen mit Rückforderungsbescheiden konfrontiert werden, sollten sie auf keinen Fall in Panik verfallen, aber auch nicht zögern. Wichtig ist, Fristen einzuhalten und die Bescheide genau zu prüfen. Hannemann empfiehlt dringend, sich rechtzeitig fachkundige Unterstützung zu holen und nicht alles allein regeln zu wollen. Besonders in Fällen, in denen Unsicherheiten oder Unklarheiten bestehen, kann der Gang zum Verwaltungsgericht der richtige Schritt sein.
Wer sich unsicher ist, kann sich an seinen Verband wenden oder in Erwägung ziehen, an einer offenen Fragerunde mit Rechtsanwalt Bernhard Hannemann teilzunehmen. So lässt sich oft bereits im Vorfeld klären, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat oder andere Wege gangbar sind, um die Belastungen durch Rückforderungen zu mildern.
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Hören Sie jetzt unsere beiden Podcast-Folgen mit Bernhard Hannemann, um weitere wertvolle Einblicke in das Thema Corona-Hilfen und Rückforderungen zu erhalten. Wir möchten, dass Sie optimal informiert und vorbereitet sind, um diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern.
👉Coronahilfen Teil 1: Allgemeine Informationen
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